Kapitel 5
STRENG GEHEIM
KEIN OFFIZIELLER VERTEILER
KEINE ABLAGE
NACH ERHALT PERSÖNLICH VERNICHTEN
EMPFANGSBESTÄTIGUNG AN DEN URHEBER
NUR MÜNDLICH
KEINE AUFZEICHNUNGEN
DOKUMENT ID: Keine (ebenso Urheber) AN: ALLE STATIONSKOMMANDEURE
BERUFENE/AUTORISIERTE
SICHERHEITSCHEFS DER BOTSCHAFTEN
ANDERE VON P. ODER HÖCHSTER STUFE
AUTORISIERTE PERSONEN VON: POYNDEX, CHEF INNERE SICHERHEIT
1. Alle Stationen haben Befehl zur sofortigen Verhaftung von STEN, (OHNE VORNAME), erhalten. Diese Aufgabe hat allerhöchste Priorität bei allen IS-Angehörigen, solange keine anderslautenden Befehle von E oder einem bevollmächtigten Untergebenen ergehen.
2. Dieser Auftrag beinhaltet die Ergreifung oder Ausschaltung aller Mitverschwörer, unter Zuhilfenahme der nötigen Mittel; Mitverschwörer sind sowohl diejenigen, deren Daten in den Imperialen Bulletins erfaßt sind, als auch andere eindeutig Beteiligte, auch wenn sie bisher noch nicht namentlich genannt wurden.
3. Zu diesem Zweck sind Sie VON HÖCHSTER
STELLE AUTORISIERT, sämtliche benötigten Imperialen Ressourcen einzusetzen sowie weitere benötigte Mittel zu beschlagnahmen oder zu requirieren, ohne sich den üblichen Lieferanten gegenüber für Aktionen dieser Art zu rechtfertigen.
4. Es müssen AUSNAHMSLOS SÄMTLICHE
Informationen bezüglich STEN, OV, und KILGOUR, ALEX, sofort an diese Station weitergeleitet werden, PRIORITÄT ALPHA-EINS.
Besonders gesucht werden Beschreibungen, Gewohnheiten, Hobbies, Spezialgebiete (zivile und andere), Orte, die von ihnen bekanntermaßen frequentiert wurden, kurzum: ALLE Daten, diese beiden Individuen betreffend.
5. Es darf keinerlei Überprüfung, wiederhole, keinerlei Überprüfung von ungeprüftem Material bezüglich oben (Absatz 4) vorgenommen werden.
6. (Absatz 4) und (Absatz 5) dürfen weder mit lokalen Autoritäten noch mit konventionellen Abteilungen des Imperialen Geheimdienstes diskutiert werden.
7. Sämtliche Anfragen über Daten aus den Bereichen von (Absatz 4) können zur Zeit nicht beantwortet werden; den IS-Chefs wird geraten, niemandem Gründe hierfür zu nennen (Absatz 6).
Diese Anweisung erfolgt aufgrund einiger Verwirrung und Inputverdopplungen, die als Sabotageakt von STEN, OV oder anderen Verschwörern verursacht wurden, die noch entdeckt und angeklagt werden müssen. Sobald vollständiges Datenmaterial über STEN, OV, und KILGOUR, ALEX, verfügbar ist, wird es auf allen Ebenen weitergegeben.
8.
Unter keinen Umständen dürfen die
Informationen aus (Absatz 4), (Absatz 5), (Absatz 6) und (Absatz 7) an Personal weitergegeben werden, welches früher mit dem diskreditierten Mercury-Corps, speziell mit Sektion Mantis, in Verbindung stand. Zusätzlich müssen alle Nachforschungen, die sich auf STEN, OV beziehen und von ehemaligen Agenten dieser Abteilung, speziell der Sektion Mantis, durchgeführt werden, unverzüglich, Priorität Alpha-Eins, an E gemeldet werden.
9. Wenn möglich, sollte STEN, OV, heimlich festgenommen und unverzüglich zur Erstwelt gebracht werden, wo ihn seine Anklage erwartet. Es dürfen keinerlei Informationen herausgegeben werden, insbesondere nicht an die Medien.
10. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, die Verhaftung durch Geheimdienstagenten und nicht durch die IS erfolgt und auf diese Weise doch etwas publik wird, lautet die Anklage gegen STEN, OV, auf HOCHVERRAT, MORD, VERSCHWÖRUNG
und VERSUCHTEN REGENTENMORD. Weitere Anklagepunkte werden folgen, nachdem STEN, OV, zur Erstwelt transferiert wurde und sich in Hochsicherheits-Verwahrung befindet.
11. Für den Fall, daß bei einem Kontakt mit STEN, OV, eine Festnahme nicht möglich ist, oder im Falle eines Fluchtversuches nach der Festnahme, muß unverzüglich Termination erfolgen.
12. Mit oben genannten Punkten geht für alle IS-Angehörigen die Verpflichtung einher, höchste Aufmerksamkeit darauf zu richten, das Ausmaß der von STEN, OV, angezettelten Verschwörung aufzudecken. Diese Untersuchung ist allerdings unter keinen Umständen als "Jagdlizenz" zur Eliminierung anderer Feinde des Imperiums aufzufassen. Die vorliegende Aufgabe ist zu wichtig und zu dringlich, als daß sie zu einem solchen Grad ausgeweitet werden darf; trotzdem obliegt es den Agenten, für eventuelle spätere Rückgriffe Akten zu oben genannter Angelegenheit anzulegen.
13. Die erfolgreiche Ausführung dieser lebenswichtigen Mission wird nicht nur als Fortführung der Höchsten Traditionen der Inneren Sicherheit erachtet, sondern auch als persönlicher Dienst am Imperator, und als solcher belohnt werden.
FÜR DEN EWIGEN IMPERATOR